Förderkriterien
Der Vorstand von Kultur Toggenburg prüft alle eingehenden Gesuche sorgfältig. Für die Beurteilung der Gesuche orientieren wir uns am kantonalen «Förderleitfaden».
Formales
- Der regionale Bezug ist gegeben und im Gesuch gut sichtbar ausgewiesen
- Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt, der Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan liegen in angemessener Form vor
- Die Eingabefrist ist eingehalten
Unterstützte Sparten
- Bildende Kunst
- Angewandte Kunst und Design
- Geschichte und Gedächtnis
- Literatur
- Musik
- Theater
- Tanz
- Film
- Interdisziplinäres
Künstlerischer Anspruch
Bei der künstlerischen Beurteilung der Gesuche dienen dem Vorstand die vom kantonalen Leitfaden formulierten Stichworte «Relevanz», «Echo», «Eigenständigkeit» und «Professionalität» als Leitlinie.
Vorrangig unterstützt der Verein kulturelle Aktivitäten, welche in einer Gesamtbetrachtung besonders gut abschneiden.
- Relevanz: Ein Vorhaben, eine Institution oder eine Organisation greift aktuelle Themen auf, schafft einen kulturellen Mehrwert, setzt Impulse und hat eine nachhaltige und weitreichende Wirkung.
- Echo: Ein Vorhaben, eine Institution oder eine Organisation richtet sich an ein interessiertes Zielpublikum, zeigt Engagement, ist regional verankert und wird öffentlich wahrgenommen.
- Eigenständigkeit: Ein Vorhaben oder eine Organisation ist inhaltlich eigenständig und einzigartig, strebt Kooperationen an, ist interdisziplinär und regt neue Sichtweisen an. Das Vorhaben oder das Programm der Organisation darf auch sperrig, experimentierfreudig oder überraschend sein.
- Professionalität: Die verantwortlichen Beteiligten arbeiten professionell, d.h. sie sind für ihre Aufgabe entsprechend ausgebildet oder haben Praxiserfahrung. Das Vorhaben oder das Programm der Institution oder Organisation ist kohärent und glaubwürdig.